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Verwaltungsgemeinschaft Grafrath | Online: https://www.vg-grafrath.de//
Verwaltungsgemeinschaft Grafrath > Rathaus > Aufgaben
Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Verwandte Leistungen
Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Claudia Lukas | 08144 9304-31 | EV 02 | |
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